Bad Berka ist eine Kleinstadt im Süden des Landkreises Weimarer Land in Thüringen
Bundesland
Landkreis
Weimarer Land
Einwohner
7379 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99438
Vorwahl
036458
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Berka – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Bad Berka beinhalten die Fortschreibung des Flächennutzungsplans von 2016, der eine geordnete städtebauliche Entwicklung und sozialgerechte Bodennutzung darstellt. Hierbei wurden verschiedene Planänderungen vorgenommen, wie die Integration von Sondergebietsflächen für Wochenendhausgebiete, die Ausweisung neuer Wohnbauflächen, die Vergrößerung von Gemeinbedarfsflächen und die Anpassung der Bevölkerungsprognose und Wohnbauflächenbedarfsberechnung.
Zudem gibt es spezifische Planungen und Beschlüsse, wie den Flurbereinigungsbeschluss für den Speicher Tiefengruben, der die langfristige Bewirtschaftung und den Hochwasserschutz der Stadt Bad Berka betreffen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.