Bad Berka ist eine Kleinstadt im Süden des Landkreises Weimarer Land in Thüringen
Bundesland
Landkreis
Weimarer Land
Einwohner
7379 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99438
Vorwahl
036458
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Berka – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Bad Berka beinhalten die Fortschreibung des Flächennutzungsplans von 2016, der eine geordnete städtebauliche Entwicklung und sozialgerechte Bodennutzung darstellt. Hierbei wurden verschiedene Planänderungen vorgenommen, wie die Integration von Sondergebietsflächen für Wochenendhausgebiete, die Ausweisung neuer Wohnbauflächen, die Vergrößerung von Gemeinbedarfsflächen und die Anpassung der Bevölkerungsprognose und Wohnbauflächenbedarfsberechnung.
Zudem gibt es spezifische Planungen und Beschlüsse, wie den Flurbereinigungsbeschluss für den Speicher Tiefengruben, der die langfristige Bewirtschaftung und den Hochwasserschutz der Stadt Bad Berka betreffen.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.